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Leitfaden zur Beantragung der KOMPASS-Förderung für Freelancer

von | 8.August 2024 | Allgemein

Die KOMPASS-Förderung bietet Solo-Selbstständigen eine wertvolle Unterstützung, um ihre beruflichen Kompetenzen durch zielgerichtete Weiterbildung zu erweitern und ihr Geschäftsmodell zukunftssicher zu machen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und zukunftssichere Selbstständigkeit von Solo-Selbstständigen zu stärken.

In diesem Beitrag erläutern wir, wer und was förderfähig ist und wie die Antragstellung funktioniert.

 

Ziel des Programms

Das KOMPASS-Programm unterstützt Solo-Selbstständige, indem es ihnen die Teilnahme an individuell ausgewählten Weiterbildungen ermöglicht. Ziel ist es, die berufliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit dieser Berufsgruppe zu fördern und dadurch einen Beitrag zur Branchenvielfalt und Krisenfestigkeit zu leisten.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Das KOMPASS-Programm richtet sich gezielt an Solo-Selbstständige mit Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind. Außerdem dürfen sie maximal eine Vollzeitkraft oder ein entsprechendes Teilzeitäquivalent beschäftigen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die selbstständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle darstellt.

Die Förderung erfolgt über einen Qualifizierungsscheck, für dessen Erhalt die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle verpflichtend ist. Der Link zu den Anlaufstellen ist weiter unten aufgeführt.

Um in den Genuss der KOMPASS-Förderung zu kommen, müssen zusammenfassend folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz und Tätigkeit: Der Wohnsitz und die selbstständige Tätigkeit müssen sich in Deutschland befinden.
  • Haupterwerb: Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, d.h. mindestens 51% der Einkünfte müssen aus dieser Tätigkeit stammen.
  • Dauer: Die selbstständige Tätigkeit muss seit mindestens zwei Jahren bestehen.
  • Anzahl der Mitarbeiter: Es darf maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitern beschäftigt werden.
  • De-minimis-Regel: Die Summe der De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Steuerjahren 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro im Straßentransportsektor) nicht übersteigen.
  • Qualifizierungscheck: Es liegt Ihnen ein Qualifizierungscheck von der Beratungsstelle vor. Innerhalb der letzten 12 Monate erhielten Sie keinen weiteren Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“.

Förderhöhe und förderfähige Weiterbildungen

Die KOMPASS-Förderung deckt 90% der förderfähigen Kosten, bis zu einem maximalen Betrag von 4.500 Euro netto. Nebenkosten wie z.B. Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Prüfungsgebühren sind nicht zuwendungsfähig.
Gefördert werden beruflich relevante Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mindestens 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten absolviert werden müssen.

Das Thema der Weiterbildung ist nicht vorgegeben, muss aber einen beruflichen Bezug haben. Dies können z.B. betriebswirtschaftliche Kurse, Seminare zur Erweiterung der digitalen Kompetenz oder Fortbildungen zum Erwerb von Methodenkenntnissen oder branchenspezifischem Fachwissen sein.

Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Das KOMPASS-Projekt hat noch eine Laufzeit bis zum 30.04.2026.

Beantragungsprozess – Wie starten?

1 Seminar auswählen und Richtlinien prüfen

Wählen Sie eine Weiterbildung aus, die den KOMPASS-Richtlinien entspricht. Diese muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und mindestens 20 Stunden umfassen. Beispielsweise entsprechen die Seminare “KI im Journalismus” oder “Social Media Manager” aus dem Programm der Leipzig School of Media diesen Richtlinien.

2 Förderfähigkeit prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die KOMPASS-Förderung erfüllen (siehe Voraussetzungen).

3 Registrierung im Förderportal Z-EU-S

Registrieren Sie sich auf dem Förderportal Z-EU-S, um die KOMPASS-Förderung zu beantragen.

4 Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z. B. Nachweise über Ihre Selbständigkeit, Ihr Einkommen und Ihren Wohnsitz in Deutschland. Weitere spezifische Dokumente können erforderlich sein und werden Ihnen von der Anlaufstelle mitgeteilt.

5 Anlaufstelle kontaktieren

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch bei einer ESF-Anlaufstelle in Ihrer Nähe. Die etwa 40 bundesweit tätigen Stellen beraten Sie über die Programminhalte und Förderbedingungen und stellen Ihnen den Qualifizierungsscheck aus.
In jedem Bundesland befinden sich Anlaufstellen. Hier finden Sie eine Übersicht.

6 Weiterbildung starten und Antrag einreichen

Die Qualifizierungsmaßnahme muss von Ihnen vorfinanziert werden. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie einen Vorhabenantrag bei der Bewilligungsbehörde ein, mit dem Sie die Erstattung der Ausgaben beantragen. Sie müssen Ihre Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgreich durchgeführt haben.

Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Vorhabenantrag und erstattet die Kosten für die Qualifizierung anteilig zurück.

Was ist sonst noch wichtig?

Ein reines Einzelcoaching ist nicht förderfähig – Qualifizierungen und Weiterbildungen sind nur dann förderfähig, wenn sie als Gruppenunterricht durchgeführt werden. Eine Kombination aus Gruppen- und Einzelunterricht ist zulässig, jedoch wird reiner Einzelunterricht nicht gefördert.

Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben – Weiterbildungen sind nicht förderfähig, mit denen bereits vor Ausgabe eines Qualifizierungsschecks begonnen wurde. Beantragen Sie die Förderung also rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme.

Reine Selbstlernkurse sind nicht förderfähig – Höchstens 50% der Inhalte dürfen asynchron in Form von Selbstlernmedien vermittelt werden. Präsenzunterricht oder Live-Unterricht im Online-Format ist grundsätzlich förderfähig.

Die Teilnahme muss bescheinigt werden – Als Nachweis Ihrer Teilnahme muss im Vorhabenantrag eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass der Weiterbildungsanbieter ein solches Zertifikat ausstellt.

Weitere Informationen

Alle Informationen rund um die KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Und selbstverständlich stehen Ihnen die Anlaufstellen für Fragen zur Auskunft bereit.

Welche Weiterbildungen der LSoM entsprechen den Richtlinien?

Die folgenden Weiterbildungen der Leipzig School of Media entsprechen den Richtlinien der KOMPASS-Förderung. Sie verfügen über einen Umfang von mehr als 20 Stunden. Prüfen Sie gern gemeinsam mit Ihrer Anlaufstelle, ob eine der nachfolgenden Seminarangebote für Ihre KOMPASS-Förderung in Frage kommt.

Sie haben noch Fragen? Wir sind bei der Beantwortung von Fragen zum Antrag gerne behilflich.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Beantragung und der Durchführung Ihrer Weiterbildung.

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